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Bike-Trans DIMA 

Ihr E-Bike- & Fahrrad-Transportanhänger in Waldkirch. 

Jetzt anfragen





E-Bike- & Fahrrad-Transportanhänger  

Der Verleih in Waldkirch

Überblick:

Bis zu 10 Fahrräder / E-Bikes

  • Platz für große & schwere Räder
  • Großes Staufach für Helme, Ladekabel etc.
  • Perfekt für Gruppen, Vereine & Familien

Einfache 1-Mann-Beladung

  • Offenes, sicheres Verladen dank klappbarer Seitenwände - mühelos alleine machbar
  • sicher fixiert dank Führüngsschienen, gummierten Befestigungsbügeln und Befestigungsgurten

Führerscheinklasse B ausreichend*

  • mit dem normalen Führerschein (=Klasse B) fahrbar
  • zulässiges Gesamtgewicht 1250 kg

  • *Klasse B: Für Autos mit max. 2.250 kg zul. Gesamtgewicht

100 km/h Zulassung

  • Trotz Anhänger zügig und sicher unterwegs


1 Woche mieten 

7 Tage am Stück flexibel wählbar

440,00 € pro Woche*

3 Tage mieten 

z.B. Freitag bis Sonntag

200,00 € pro Wochenende*

1 Tag mieten 

24 Stunden Flexibilität

75,00 € pro Tag*

Mietpreise & Konditionen

*250 € Kaution in bar fällig 

Alles auf einen Blick


  • Bike-trans DIMA E-Bike / Fahrrad-Transportanhänger-Verleih 
  • Platz für max. 10 E-Bikes bzw. Fahrräder
  • Standort / Abholung in  79183 Waldkirch
  • Einfache Handhabung Sicheres & einfaches Beladen dank klappbaren Seitenwänden
  • Sicherer Transport der Räder Führungsschienen, Befestigungsbügel und Befestigungsgurte
  • Großes Staufach Platz für Helme, Fahrradschlösser, Ladekabel und weiteres Zubehör
  • 1250 kg zul. Gesamtgewicht Führerscheinklasse B ausreichend (siehe auch FAQ)
  • 100 km/h Zulassung Immer sicher und zügig unterwegs
  • Mietpreise  schon ab 75 € pro Tag
  • Kaution 250 € pro Leihe

Jetzt Anhänger anfragen & Termin sichern!

Egal ob Tagestour oder Bike-Urlaub - schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrem Wunschdatum!


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wir bieten einen einzigartigen Transportanhänger für E-Bikes und Fahrräder zum Mieten an. Mit durchdachtem System zur Beladung und zum sicheren Transport und mit genügend Stauraum für zusätzliches Equipment.

Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht mit Ihrem Interesse über das Kontakformular dieser Seite. Wir melden uns dann bei Ihnen!

Der Anhänger kann bei erfolgreicher Terminfindung gegen eine Kaution (in bar) und Vorauszahlung der Mietkosten in Waldkirch abgeholt werden. Der genaue Standort wird Ihnen nach Eingang der Zahlung mitgeteilt. Für die Fahrt übergeben wir Ihnen die Schlüssel für die Anhängersicherung nachdem die Kaution gezahlt wurde. 

Unseren Anhänger kann man so lange mieten wie man möchte. Die auf dieser Seite genannten Zeiträume sind Vorschläge. Der Mindestpreis für die Miete beträgt 75 € für einen Tag.

Bestimmungen für das Mitführen eines Anhängers mit zulälligem Gesamtgewicht von 1.250 kg:

Es müssen die fahrerlaubnisrechtlichen und fahrzeugtechnischen Voraussetzungen gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zwingend erfüllt sein.

I. Fahrerlaubnisrechtliche Voraussetzungen (FeV)

Da die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt, bemisst sich die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nach der Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger: 

  • Mit Fahrerlaubnisklasse B: Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf maximal 2.250 kg betragen. Denn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von Fahrzeug + Anhänger darf die gesetzliche Obergrenze von 3.500 kg nicht überschreiten. 
  • Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl B96: Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs zwischen 2.251 kg und 3.000 kg, ist diese Erweiterung bei einem Anhänger mit 1250 kg zul. Gesamtgewicht erforderlich. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 4.250 kg nicht überschreiten.
  • Fahrerlaubnisklasse BE: Ist zwingend erforderlich, sofern die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs 3.001 kg überschreitet oder die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 4.250 kg liegt.

II. Fahrzeugtechnische Voraussetzungen (StVZO)

Die Zulässigkeit des Gespannbetriebs richtet sich nach den Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) beider Fahrzeuge:

  • Technisch zulässige Anhängelast (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld O.1): Die gebremste Anhängelast des Zugfahrzeugs bestimmt das maximale tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht zuzüglich Ladung). Liegt der eingetragene Wert unter 1.250 kg, darf der Anhänger nur so weit beladen werden, dass diese Grenze nicht überschritten wird. 
  • Zulässige Stützlast (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 13): Die vertikale Kraft auf die Anhängerkupplung muss innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte des Kupplungs- und Fahrzeugherstellers liegen. Die Mindeststützlast muss gemäß § 44 StVZO mindestens 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen oder mindestens 25 kg.
  • Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.1): Das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs inklusive der Stützlast des Anhängers darf die eingetragene zulässige Gesamtmasse des Autos zu keinem Zeitpunkt überschreiten.

(Angaben ohne Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit & Richtigkeit)